Bundesgesetz, mit dem das Akademien-Studiengesetz 1999 geändert wird

111. Bundesgesetz, mit dem das Akademien-Studiengesetz 1999 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Akademien-Studiengesetz 1999 (AStG), BGBl. I Nr. 94, wird wie folgt geändert:

1. Dem § 35 wird nach Abs. 2 folgender Abs. 3 angefügt:

(3) § 36a samt Überschrift dieses Bundesgesetzes in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 111/2004 tritt mit Ablauf des Tages seiner Freigabe zur Abfrage unter der Internet-Adresse www.ris.bka.gv.at in Kraft.

2. Nach § 36 wird folgender § 36a samt Überschrift eingefügt:

"Verleihung des Diplomgrades

§ 36a. Auf Antrag ist Personen, die eine insgesamt sechssemestrige Lehramtsausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation nach den vor dem In-Kraft-Treten der Studienpläne geltenden Lehr(Studien)planbestimmungen erfolgreich absolviert bzw. erlangt haben, der Diplomgrad "Diplompädagoge" bzw. "Diplompädagogin" (Dipl.-Päd.) mit einem auf das Lehramt/die Lehrämter hinweisenden Zusatz zu verleihen. Der Antrag ist an einer Akademie zu...

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