Bundesgesetz vom 18. April 1985, mit dem das Bundesgesetz über die Vorbereitungslehrgänge für die Studienberechtigungsprüfung geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I Das Bundesgesetz über die Vorbereitungslehrgänge für die Studienberechtigungsprüfung, BGBl.

Nr. 603/1976, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 324/1982 und der Z 2 der Kundmachung BGBl. Nr. 577/1982 wird wie folgt geändert:

§ 1 hat zu lauten:

„§ 1. Der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung kann im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Unterricht, Kunst und Sport in den Studienjahren 1977/78 bis 1985/86 an den Universitäten Vorbereitungslehrgänge für die Ablegung einer Studienberechtigungsprüfung nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes einrichten."

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