Bundesgesetz betreffend die Sicherstellung der Realisierung des Erdgaspipelineprojekts ?Nabucco?

51. Bundesgesetz betreffend die Sicherstellung der Realisierung des Erdgaspipelineprojekts "Nabucco"

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Sofern die Bundesregierung zum Abschluss von Regierungsübereinkommen gemäß Art. 66 Abs. 2 B-VG ermächtigt ist, kann sie zur Sicherstellung der Erdgasversorgung Österreichs und der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ein Regierungsübereinkommen abschließen, das zur Errichtung, Finanzierung sowie zum Betrieb von grenzüberschreitenden Leitungen durch das Erdgaspipelineprojekt "Nabucco" erforderlich ist und das die Errichtung und den Betrieb dieser Leitungen, etwa durch steuerrechtliche Maßnahmen oder die Gewährung einer Meistbegünstigung, unterstützt und fördert. Diese Ermächtigung umfasst nicht die...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT