Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 1996 geändert wird (BFG-Novelle 1996)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesfinanzgesetz 1996, BGBl. Nr. 202, wird wie folgt geändert:
Artikel I 1. Im Artikel X Abs. 1 Z 2 werden vor dem Voranschlagsansatz 1/10066 die Voranschlagsansätze
„1/10046, 1/10048“, wird vor dem Voranschlagsansatz 1/15006 (für Gemeinschaftsinitiativen) der Voranschlagsansatz
„1/14308 (für Prozeßkosten)“, werden vor dem Voranschlagsansatz 1/17218 die Voranschlagsansätze
„1/15018, 1/15565, 1/15566“, werden vor dem Voranschlagsansatz 1/20506 die Voranschlagsansätze
„1/18608, 1/18656, 1/20006 (für Österreich Institut Ges.m.b.H.)“, wird vor dem Voranschlagsansatz 1/60136 der Voranschlagsansatz „1/50118“, vor dem Voranschlagsansatz 1/64145 der Voranschlagsansatz „1/63186“ und vor dem Voranschlagsansatz 1/65246 der Voranschlagsansatz
„1/65236“ eingefügt.
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Artikel X Abs. 2 lautet:
„(2) Der Bundesminister für Finanzen ist ermächtigt, für eine widmungsgemäße Verwendung in einem späteren Finanzjahr die im Finanzjahr 1996 durch Zahlung nicht in Anspruch genommenen Teile der Einnahmen der Voranschlagsansätze 2/51305, 2/51306 und 2/51315 einer Rücklage zuzuführen
(besondere Einnahmen-Rücklage).“
Artikel II Im Bundesvoranschlag (Anlage I) sind einzufügen a) nach dem Titel 2/101:
„2/10100/43 Zweckgeb. erfolgswirksame Einnahmen“
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nach dem Voranschlagsansatz 1/12718:
„1/1272 Allgemeinbildende höhere Schulen (zweckgebundene Gebarung):
„1/12723/11 Anlagen
„1/12728/11 Aufwendungen
„1/1273 Höhere Internatsschulen des Bundes (zweckgebundene Gebarung):
„1/12733/11 Anlagen
„1/12738/11 Aufwendungen“
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nach dem Voranschlagsansatz 1/12768:
„1/1277 Bds. Blindenerz. Inst. u. Bds. Inst. f. Gehörlosenb. (zweckg. Gebarung):
„1/12773/11 Anlagen
„1/12778/11 Aufwendungen
„1/1278 Bundesschülerheime (Allgemeinbildende) (zweckgeb. Gebarung):
„1/12783/11 Anlagen
„1/12788/11 Aufwendungen“
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nach dem Voranschlagsansatz 1/12828:
„1/1283 Technische und gewerbl. Lehranstalten (zweckgeb. Gebarung):
„1/12833/11 Anlagen
„1/12838/11 Aufwendungen
„1/1284 Sozialakad., LA f. Tourismus, Soz.- u. wirt. Berufe (zweckgeb. Gebarung):
„1/12843/11 Anlagen
„1/12848/11 Aufwendungen“
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nach dem Voranschlagsansatz 1/12868:
„1/1287 Handelsakademien und Handelsschulen (zweckg. Gebarung):
„1/12873/11 Anlagen
„1/12878/11 Aufwendungen
„1/1288 Bundesschülerheime (Berufsbildende) (zweckgeb. Gebarung):
„1/12883/11 Anlagen
„1/12888/11 Aufwendungen“
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