Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 1996 geändert wird (BFG-Novelle 1996)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesfinanzgesetz 1996, BGBl. Nr. 202, wird wie folgt geändert:

Artikel I 1. Im Artikel X Abs. 1 Z 2 werden vor dem Voranschlagsansatz 1/10066 die Voranschlagsansätze

„1/10046, 1/10048“, wird vor dem Voranschlagsansatz 1/15006 (für Gemeinschaftsinitiativen) der Voranschlagsansatz

„1/14308 (für Prozeßkosten)“, werden vor dem Voranschlagsansatz 1/17218 die Voranschlagsansätze

„1/15018, 1/15565, 1/15566“, werden vor dem Voranschlagsansatz 1/20506 die Voranschlagsansätze

„1/18608, 1/18656, 1/20006 (für Österreich Institut Ges.m.b.H.)“, wird vor dem Voranschlagsansatz 1/60136 der Voranschlagsansatz „1/50118“, vor dem Voranschlagsansatz 1/64145 der Voranschlagsansatz „1/63186“ und vor dem Voranschlagsansatz 1/65246 der Voranschlagsansatz

„1/65236“ eingefügt.

  1. Artikel X Abs. 2 lautet:

    „(2) Der Bundesminister für Finanzen ist ermächtigt, für eine widmungsgemäße Verwendung in einem späteren Finanzjahr die im Finanzjahr 1996 durch Zahlung nicht in Anspruch genommenen Teile der Einnahmen der Voranschlagsansätze 2/51305, 2/51306 und 2/51315 einer Rücklage zuzuführen

    (besondere Einnahmen-Rücklage).“

    Artikel II Im Bundesvoranschlag (Anlage I) sind einzufügen a) nach dem Titel 2/101:

    „2/10100/43 Zweckgeb. erfolgswirksame Einnahmen“

    1. nach dem Voranschlagsansatz 1/12718:

      „1/1272 Allgemeinbildende höhere Schulen (zweckgebundene Gebarung):

      „1/12723/11 Anlagen

      „1/12728/11 Aufwendungen

      „1/1273 Höhere Internatsschulen des Bundes (zweckgebundene Gebarung):

      „1/12733/11 Anlagen

      „1/12738/11 Aufwendungen“

    2. nach dem Voranschlagsansatz 1/12768:

      „1/1277 Bds. Blindenerz. Inst. u. Bds. Inst. f. Gehörlosenb. (zweckg. Gebarung):

      „1/12773/11 Anlagen

      „1/12778/11 Aufwendungen

      „1/1278 Bundesschülerheime (Allgemeinbildende) (zweckgeb. Gebarung):

      „1/12783/11 Anlagen

      „1/12788/11 Aufwendungen“

    3. nach dem Voranschlagsansatz 1/12828:

      „1/1283 Technische und gewerbl. Lehranstalten (zweckgeb. Gebarung):

      „1/12833/11 Anlagen

      „1/12838/11 Aufwendungen

      „1/1284 Sozialakad., LA f. Tourismus, Soz.- u. wirt. Berufe (zweckgeb. Gebarung):

      „1/12843/11 Anlagen

      „1/12848/11 Aufwendungen“

    4. nach dem Voranschlagsansatz 1/12868:

      „1/1287 Handelsakademien und Handelsschulen (zweckg. Gebarung):

      „1/12873/11 Anlagen

      „1/12878/11 Aufwendungen

      „1/1288 Bundesschülerheime (Berufsbildende) (zweckgeb. Gebarung):

      „1/12883/11 Anlagen

      „1/12888/11 Aufwendungen“

    5. ...

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