Bundesgesetz, mit dem das Handelsgesetzbuch geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Handelsgesetzbuch, dRGBl. S 219/1897, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 187/1999, wird wie folgt geändert:

  1. In § 221 werden a)  im  Abs. 1  die  Worte  „37 Millionen  Schilling“  durch  „3,125 Millionen  Euro“ und die Worte

    „74 Millionen Schilling“ durch „6,250 Millionen Euro“ und b)  im  Abs. 2  die  Worte „150 Millionen Schilling“ durch „12,5 Millionen Euro“ und die Worte

    „300 Millionen Schilling“ durch „25 Millionen Euro“ ersetzt.

  2. In § 246 Abs. 1 werden a) in der Z 1 die Worte „450 Millionen Schilling“, „900 Millionen Schilling“ und „500 Arbeitnehmer“

    durch „15 Millionen Euro“, „30 Millionen Euro“ beziehungsweise „250 Arbeitnehmer“

    1. in der Z 2 die Worte „375 Millionen Schilling“, „750 Millionen Schilling“ und „500 Arbeitnehmer“

    durch „12,5 Millionen Euro“, „25 Millionen Euro“ beziehungsweise „250 Arbeitnehmer“ ersetzt.

  3. In § 906 erhält...

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