Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelgesetz 1975 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Lebensmittelgesetz 1995, BGBl. Nr. 86, zuletzt geändert durch das  Bundesgesetz BGBl. I Nr. 83/1998, wird wie folgt geändert:

Dem § 36 wird folgender Absatz 4 angefügt:

„(4)

  1. Der Bundeskanzler hat zur Information der Verbraucher und Verbraucherinnen alle drei Jahre einen Bericht über die Qualität des für den menschlichen Gebrauch bestimmten Wassers vorzulegen. Jeder Bericht umfaßt zumindest die Versorgungsanlagen, aus denen mehr als 1000 m³ pro Tag im Durchschnitt entnommen oder mit denen mehr als 5000 Personen versorgt werden; er erstreckt sich auf drei Kalenderjahre und wird vor Ablauf des dem Berichtszeitraum folgenden Kalenderjahres veröffentlicht.

  2. Das Format und die Mindestinformation des Berichtes hat die Bundesministerin...

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