Bundesgesetz, mit dem das Nationalbankgesetz 1984 geändert wird

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Der Nationalrat hat beschlossen:Â Â

Das Nationalbankgesetz, BGBl. Nr. 50/1984, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Â

Nr. 97/2001, wird wie folgt geändert: Â

  1. In § 79 Abs. 1 wird nach der Wortfolge „die Kreditinstitute“ ein Beistrich und danach die Wortfolge Â

    „die Wechselstuben“ eingefügt. Â

  2. Nach § 79 wird folgender § 79a eingefügt: Â

    „§ 79a. Wer es entgegen § 79 Abs. 1 unterlässt, der Fälschung oder Verfälschung verdächtige umlauffähige Banknoten oder Münzen aus dem Verkehr zu ziehen und der Oesterreichischen Nationalbank Â

    oder der Münze Österreich Aktiengesellschaft zu übermitteln, begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand Â

    einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet oder nach...

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