Bundesgesetz vom 15. Dezember 1971, mit dem das Außenhandelsgesetz 1968 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I Das Außenhandelsgesetz 1968, BGBl. Nr. 314,

wird wie folgt geändert:

Artikel II

(1) Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 1972

in Kraft.

(2) Die zu seiner Durchführung zu erlassenden Verordnungen können schon an dem auf die Kundmachung folgenden Tag erlassen werden;

sie treten jedoch frühestens gleichzeitig mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes in Kraft.

(3) Die Zuständigkeit zur Vollziehung dieses Bundesgesetzes richtet sich nach § 27 des Außenhandelsgesetzes 1968. Â

Jonas Kreisky Staribacher Weihs Androsch Broda...

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