Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988, geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

ABSCHNITT I Artikel I Das Einkommensteuergesetz 1988, BGBl.

Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch BGBl.

Nr. 281/1990, wird wie folgt geändert:

  1. § 3 Abs. 1 2 4 lautet:

    „4. a) das Wochengeld und vergleichbare Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung sowie dem Grunde und der Höhe nach gleichartige Zuwendungen aus Versorgungs-

    und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen b) Erstattungsbeträge aus einer gesetzlichen Sozialversicherung für Kosten der Krankenheilbehandlung und für Maßnahmen der Rehabilitation sowie dem Grunde und der Höhe nach gleichartige Beträge aus Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen c) Bezüge aus einer gesetzlichen Unfallversorgung oder aus einer ausländischen gesetzlichen Unfallversorgung, die einer inländischen gesetzlichen Unfallversorgung entspricht, sowie dem Grunde und der Höhe nach gleichartige Bezüge aus Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen d) Sachleistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung oder aus einer ausländischen gesetzlichen Sozialversicherung, die der inländischen gesetzlichen Sozialversicherung entspricht e) Übergangsgelder aus der gesetzlichen Sozialversicherung."

  2. Im § 69 Abs. 2 lautet der erste Satz:

    „Werden durch...

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