Bundesgesetz, mit dem das Hochleistungsstreckengesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Hochleistungsstreckengesetz, BGBl. Nr. 135/1989, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl.

Nr. 655/1994 wird wie folgt geändert:

§ 7 erster Satz lautet:,,

Für die Planung und den Bau von Hochleistungsstrecken, deren Errichtung nicht von den Österreichischen Bundesbahnen oder Dritten vorgenommen wird, ist eine Kapitalgesellschaft in Form einer Aktiengesellschaft

(Eisenbahn-Hochleistungsstrecken-AG) zu errichten, deren Anteile bei einem...

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