Bundesgesetz, mit dem das Energieabgabenvergütungsgesetz und das Kommunalsteuergesetz geändert werden

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I Das Energieabgabenvergütungsgesetz, BGBl. Nr. 201/1996, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 797/

1996, wird wie folgt geändert:

Im § 2 Abs. 3 wird nach dem Wort „Erdgas“ jeweils in Klammer der Ausdruck „(elektrische Energie)“

eingefügt.

Artikel II Das Kommunalsteuergesetz 1993, BGBl. Nr. 819/1993, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/1997,

wird wie folgt geändert:

  1. Im § 3 Abs. 3 ist nach dem Wort „Spülwasser“ die Wortfolge „und Abfällen“ einzufügen.

  2. Im § 7 Abs. 2 wird folgender Satz angefügt:

    „Bei den Österreichischen Bundesbahnen begründen Verbindungen durch Gleisanlagen für sich allein keine mehrgemeindliche Betriebsstätte.“

  3. § 8 Z 1 lautet:

    „1. Die Österreichischen Bundesbahnen mit 66% der Bemessungsgrundlage;“.

  4. In § 16 wird als Abs. 3...

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