Bundesgesetz, mit dem das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 geändert wird

  1. Bundesgesetz, mit dem das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die nichtlinienmäßige gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen (Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 ? GelverkG), BGBl. Nr. 112, in der Fassung BGBl. I Nr. 63/2014 wird wie folgt geändert:

Nach § 13 Abs. 3 wird folgender Abs. 3a eingefügt:

?(3a) Unbeschadet der aufgrund von Abs. 2 und 3 erlassenen Verordnungen besteht für Hunde Beförderungspflicht, wenn die zu befördernde Person auf die Begleitung eines Assistenzhundes gemäß § 39a...

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