Bundesgesetz, mit dem das Alterssicherungskommissions-Gesetz geändert wird

67. Bundesgesetz, mit dem das Alterssicherungskommissions-Gesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Alterssicherungskommissions-Gesetz, BGBl. I Nr. 29/2017, wird wie folgt geändert:

1. Im § 3 Abs. 1 Z 1 Einleitung wird der Ausdruck ?Mitglieder mit vollem Stimmrecht? durch den Ausdruck ?stimmberechtigte Mitglieder? ersetzt.

2. Dem § 3 Abs. 1 Z 1 wird folgende lit. f angefügt:

?f) je ein Experte/eine Expertin des Bundesministeriums für öffentlichen Dienst und Sport, des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort sowie des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz;?

3. § 3 Abs. 1 Z 2 wird aufgehoben.

4. § 3 Abs. 1 Z 3 lit. a wird aufgehoben.

5. § 3 Abs. 3 wird aufgehoben.

6. Im § 5 Abs. 1 zweiter Satz wird der Ausdruck ?sowie Z 2 lit. a, b und c? durch den Ausdruck ?und 3 lit. b und c? ersetzt.

7. Im § 5 Abs. 1 letzter Satz wird der Ausdruck ?Z 2? durch den Ausdruck ?Z 3? und der Ausdruck ?Bundeskanzler und? durch den Ausdruck ?Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport sowie? ersetzt.

8. Im § 10 Abs. 4 zweiter Halbsatz wird der Ausdruck ?Bundeskanzleramt und? durch den Ausdruck ?Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport sowie...

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