Bundesgesetz, mit dem das Unternehmensgesetzbuch geändert wird (Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz 2010 ? RÄG 2010)

140. Bundesgesetz, mit dem das Unternehmensgesetzbuch geändert wird (Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz 2010 ? RÄG 2010) Der Nationalrat hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

Artikel I Änderung des Unternehmensgesetzbuches
Artikel II Umsetzung von Gemeinschaftsrecht

Artikel I

Änderung des Unternehmensgesetzbuches

Das Unternehmensgesetzbuch, dRGBl. S. 219/1897, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 71/2009, wird wie folgt geändert:

1. In § 189 Abs. 1 Z 2 wird der Betrag ?400 000? durch den Betrag ?700 000? ersetzt.

2. In § 189 Abs. 2 Z 2 wird die Wendung ?jedoch schon ab dem folgenden Geschäftsjahr, wenn der Schwellenwert um mindestens die Hälfte überschritten wird? durch die Wendung ?jedoch schon ab dem folgenden Geschäftsjahr, wenn der Schwellenwert um mindestens 300 000 Euro überschritten wird? ersetzt.

3. § 198 Abs. 3 wird aufgehoben.

4. § 203 Abs. 5 lautet:

?(5) Als Geschäfts(Firmen)wert ist der Unterschiedsbetrag anzusetzen, um den die Gegenleistung für die Übernahme eines...

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