Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert wird

40. Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das COVID-19-Zweckzuschussgesetz, BGBl. I Nr. 63/2020, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 227/2021, wird wie folgt geändert:19-Zweckzuschussgesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 63 aus 2020,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 227 aus 2021,, wird wie folgt geändert:

1.Novellierungsanordnung 1, § 1b Abs. 1 Satz 2 lautet:Paragraph eins b, Absatz eins, Satz 2 lautet:

?Diese Impfstellen müssen vom Land selbst, in dessen Auftrag oder mit dessen vorheriger Zustimmung eingerichtet werden.?

2.Novellierungsanordnung 2, Nach dem § 1c wird folgender § 1d samt Überschrift eingefügt:Nach dem Paragraph eins c, wird folgender Paragraph eins d, samt Überschrift eingefügt:

?Aufwand für die Abgabe von SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung durch öffentliche Apotheken§ 1d.Paragraph eins d,

  • (1)Absatz einsDer Bund leistet aus Mitteln des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für die Dauer der durch die WHO ausgerufenen COVID-19-Pandemie einen Zweckzuschuss an die Länder und Gemeinden in dem Ausmaß, wie die Länder und Gemeinden den öffentlichen Apotheken direkt, im Wege der Krankenfürsorgeeinrichtungen oder auf andere Weise den Aufwand für die kostenlose Verteilung von SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung ersetzen.
  • (2)Absatz 2Der Ersatz nach Abs. 1 bezieht sich auf die kostenlose Verteilung von SARSDer Ersatz nach Absatz eins, bezieht sich auf die kostenlose Verteilung von SARS-CoV-2-Antigentests an Personen, die nach landesrechtlichen Bestimmung einen Anspruch auf Leistungen einer Krankenfürsorgeeinrichtung haben, und an deren ebenfalls leistungsberechtigten Angehörigen, soweit für die genannten Personen nach bundesgesetzlichen Vorschriften kein Anspruch auf Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung besteht.
  • (3)Absatz 3Für jede bezugsberechtigte Person darf bei der Ermittlung der Höhe des Zweckzuschusses pro Monat nur eine verteilte Packung zu fünf Stück...
  • Um weiterzulesen

    FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

    VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT