Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert wird
48. Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 (StbG), BGBl. Nr. 311/1985, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 234/2021, wird wie folgt geändert:Das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 (StbG), Bundesgesetzblatt Nr. 311 aus 1985,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 234 aus 2021,, wird wie folgt geändert:
1.Novellierungsanordnung 1, In § 46 Abs. 1 wird das Zitat In Paragraph 46, Absatz eins, wird das Zitat ?58c Abs. 2??58c Absatz 2 ?, durch das Zitat ?58c Abs. 7??58c Absatz 7 ?, ersetzt.
2.Novellierungsanordnung 2, In § 58c erhält Abs. 1a die Absatzbezeichnung In Paragraph 58 c, erhält Absatz eins a, die Absatzbezeichnung ?(3)? und die Abs. 1b, 2, 3, 4 und 5 erhalten die Absatzbezeichnungen und die Absatz eins b,, 2, 3, 4 und 5 erhalten die Absatzbezeichnungen ?(6)?, ?(7)?, ?(8)?, ?(9)? und ?(10)?.
3.Novellierungsanordnung 3, In § 58c werden nach Abs. 1 folgende Abs. 1a und 2 eingefügt:In Paragraph 58 c, werden nach Absatz eins, folgende Absatz eins a und 2 eingefügt:
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