Bundesgesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz geändert wird

91. Bundesgesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel 1Änderung des Suchtmittelgesetzes

Das Suchtmittelgesetz ? SMG, BGBl. I Nr. 112/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 254/2021, wird wie folgt geändert:Das Suchtmittelgesetz ? SMG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 112 aus 1997,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 254 aus 2021,, wird wie folgt geändert:

1.Novellierungsanordnung 1, In § 9 Abs. 3 wird das Wort In Paragraph 9, Absatz 3, wird das Wort ?Sanitätseinrichtungen? durch die Wortfolge ?fachlich befassten Dienststellen? ersetzt.

2.Novellierungsanordnung 2, In § 13 Abs. 2 wird die Wortfolge In Paragraph 13, Absatz 2, wird die Wortfolge ?Stellungskommisssion oder das Heerespersonalamt? durch die Wortfolge ?Stellungskommission oder der Bundesminister oder die Bundesministerin für Landesverteidigung? ersetzt.

3.Novellierungsanordnung 3, In § 47 Abs. 20 wird die Datumsbezeichnung In Paragraph 47, Absatz 20, wird die Datumsbezeichnung ?30. Juni 2022? durch die Datumsbezeichnung ?30. Juni 2023? ersetzt.

4.Novellierungsanordnung 4, In § 47 erhält der bisherige mit der Novelle BGBl. I Nr. 254/2021 angefügte...

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