Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den regionalen Klimabonus geändert wird (Klimabonusgesetz ? KliBG)
90. Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den regionalen Klimabonus geändert wird (Klimabonusgesetz ? KliBG) Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz über den regionalen Klimabonus (Klimabonusgesetz ? KliBG), BGBl. I Nr. 11/2022, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. BGBl. I Nr. 47/2022, wird wie folgt geändert:Das Bundesgesetz über den regionalen Klimabonus (Klimabonusgesetz ? KliBG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 11 aus 2022,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. römisch eins Nr. Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 47 aus 2022,, wird wie folgt geändert:
1.Novellierungsanordnung 1, In § 2 Abs. 1 entfällt die Wort- und Zeichenfolge In Paragraph 2, Absatz eins, entfällt die Wort- und Zeichenfolge ?(ausgenommen die Gebiete Jungholz und Mittelberg)?.
2.Novellierungsanordnung 2, In § 2 Abs. 5 wird am Ende des Absatzes folgender Satz angefügt:In Paragraph 2, Absatz 5, wird am Ende des Absatzes folgender Satz angefügt:
?Zudem können Vereinbarungen über Stundung oder Ratenzahlung gemäß den Erfordernissen des Bundesgesetzes über die Führung des Bundeshaushaltes ? BHG 2013, BGBl. I Nr. 139/2009, getroffen werden. ??Zudem können Vereinbarungen über Stundung oder Ratenzahlung gemäß den Erfordernissen des Bundesgesetzes über die Führung des Bundeshaushaltes ? BHG 2013, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 139 aus 2009,, getroffen werden. ?
3.Novellierungsanordnung 3, In § 2 Abs. 6 entfällt nach der Wortfolge In Paragraph 2, Absatz 6, entfällt nach der Wortfolge ?Beschwerdefälle aus der Gewährung des regionalen Klimabonus sind bei einer? der Ausdruck ?unabhängigen?.
4.Novellierungsanordnung 4, In § 3 lautet Abs. 1:In Paragraph 3, lautet Absatz eins :,
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