Bundesgesetz, mit dem das Österreichisch-Jüdisches Kulturerbegesetz geändert wird

131. Bundesgesetz, mit dem das Österreichisch-Jüdisches Kulturerbegesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Absicherung des österreichisch-jüdischen Kulturerbes (Österreichisch-Jüdisches Kulturerbegesetz ? ÖJKG), BGBl. I Nr. 39/2021, wird wie folgt geändert:Das Bundesgesetz über die Absicherung des österreichisch-jüdischen Kulturerbes (Österreichisch-Jüdisches Kulturerbegesetz ? ÖJKG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 39 aus 2021,, wird wie folgt geändert:

1.Novellierungsanordnung 1, § 1 erster Satz lautet:

?Der Bund leistet der Israelitischen Religionsgesellschaft jährlich eine finanzielle Zuwendung aus Mitteln des Bundes; diese hat der nachhaltigen Realisierung folgender Ziele für ein lebendiges jüdisches Leben zu dienen:?

2.Novellierungsanordnung 2, § 1 Z 2 bis 6 lautet:Paragraph eins, Ziffer 2 bis 6 lautet:

?2.Ziffer 2Erhaltung, Pflege und Zugänglichmachung des gemeinsamen zukunftsorientierten österreichisch-jüdischen materiellen und immateriellen Kulturerbes,3.Ziffer 3Aufrechterhaltung und Förderung des jüdischen Gemeindelebens im gesamten Bundesgebiet und seiner Struktur,4.Ziffer 4Dialog der Kulturen und Religionen,5.Ziffer 5Förderung von Bildung, Bildungs- und Sporteinrichtungen sowie von Projekten und Maßnahmen mit und zugunsten der jungen Generation einschließlich Stipendien für Mitglieder der jüdischen Gemeinde für jüdische Bildung,6.Ziffer 6Förderung von Initiativen des gesellschaftlichen Austausches und des sozialen Zusammenhalts.?

3.Novellierungsanordnung 3, § 2 samt Überschrift lautet:Paragraph 2, samt Überschrift lautet:

?Art und Höhe der Auszahlung§ 2.Paragraph 2,

  • (1)Absatz einsDie in § 1 genannte Zuwendung in Höhe von jährlich sieben Millionen Euro ist in vier gleichen Teilbeträgen jeweils zum Ende der Monate März, Juni, September und November vom Bundeskanzleramt an die Israelitische Religionsgesellschaft anzuweisen.Die in Paragraph eins, genannte Zuwendung in Höhe von jährlich sieben Millionen Euro ist in vier gleichen...
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