Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie genehmigt wird

150. Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie genehmigt wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1.Paragraph eins,

Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen ermächtigt, beim Detailbudget 41.02.02 (Schiene) der Untergliederung 41 Vorbelastungen hinsichtlich der Finanzjahre 2024 bis 2029 in der Höhe von bis zu...

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