Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über den Ausbau von Energie aus erneuerbaren Quellen (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz ? EAG) erlassen wird sowie das Ökostromgesetz 2012, das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010, das Gaswirtschaftsgesetz 2011, das Energielenkungsgesetz 2012, das Energie-Control-Gesetz, das Bundesgesetz zur Festlegung einheitlicher Standards beim Infrastrukturaufbau für alternative Kraftstoffe, das Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz, das Starkstromwegegesetz 1968 und das Bundesgesetz über elektrische Leitungsanlagen, die sich nicht auf zwei oder mehrere Bundesländer erstrecken, geändert werden (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket ? EAG-Paket)

150. Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über den Ausbau von Energie aus erneuerbaren Quellen (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz ? EAG) erlassen wird sowie das Ökostromgesetz 2012, das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010, das Gaswirtschaftsgesetz 2011, das Energielenkungsgesetz 2012, das Energie-Control-Gesetz, das Bundesgesetz zur Festlegung einheitlicher Standards beim Infrastrukturaufbau für alternative Kraftstoffe, das Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz, das Starkstromwegegesetz 1968 und das Bundesgesetz über elektrische Leitungsanlagen, die sich nicht auf zwei oder mehrere Bundesländer erstrecken, geändert werden (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket ? EAG-Paket) Der Nationalrat hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

Artikel 1: Bundesgesetz über den Ausbau von Energie aus erneuerbaren Quellen (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz ? EAG)
Artikel 2: Änderung des Ökostromgesetzes 2012
Artikel 3: Änderung des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes 2010
Artikel 4: Änderung des Gaswirtschaftsgesetzes 2011
Artikel 5: Änderung des Energielenkungsgesetzes 2012
Artikel 6: Änderung des Energie-Control-Gesetzes
Artikel 7: Änderung des Bundesgesetzes zur Festlegung einheitlicher Standards beim Infrastrukturaufbau für alternative Kraftstoffe
Artikel 8: Änderung des Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetzes
Artikel 9: Änderung des Starkstromwegegesetzes 1968
Artikel 10: Änderung des Bundesgesetzes über elektrische Leitungsanlagen, die sich nicht auf zwei oder mehrere Bundesländer erstrecken

Artikel 1Bundesgesetz über den Ausbau von Energie aus erneuerbaren Quellen (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz ? EAG) Inhaltsverzeichnis

1. TeilAllgemeine Bestimmungen
§ 1. Kompetenzgrundlage und Vollziehung
§ 2. Geltungsbereich
§ 3. Umsetzung und Durchführung von Unionsrecht
§ 4. Ziele
§ 5. Begriffsbestimmungen
§ 6. Nachhaltigkeitskriterien und Kriterien für Treibhausgaseinsparungen für flüssige Biobrennstoffe und Biomasse-Brennstoffe
§ 6a. Ökosoziale Kriterien
§ 7. Anpassung der Fördermittel
§ 8. Auskunftspflicht
2. TeilFörderregelungen für die Erzeugung von Strom aus erneuerbarer Energie
1. Hauptstück Betriebsförderungen
1. AbschnittMarktprämie
§ 9. Grundsätzliches
§ 10. Allgemeine Förderungsvoraussetzungen
§ 11. Berechnung der Marktprämie
§ 12. Referenzmarktpreis
§ 13. Referenzmarktwert
§ 14. Auszahlung der Marktprämie
§ 15. Aussetzung der Marktprämie bei negativen Preisen
§ 16. Beginn, Dauer und Beendigung der Förderung
§ 17. Allgemeine Förderbedingungen
2. AbschnittAusschreibungen
1. UnterabschnittAllgemeine Ausschreibungsbestimmungen
§ 18. Höchstpreise
§ 19. Bekanntmachung der Ausschreibung
§ 20. Anforderungen an Gebote
§ 21. Einreichung der Gebote
§ 22. Sicherheitsleistung
§ 23. Zuschlagsverfahren
§ 24. Ausschluss von Geboten
§ 25. Ausschluss von Bietern
§ 26. Veröffentlichung der Zuschläge
§ 27. Erlöschen von Zuschlägen
§ 28. Pönalen
§ 29. Rückgabe von Sicherheiten
2. UnterabschnittAusschreibung für Photovoltaikanlagen
§ 30. Anwendungsbereich
§ 31. Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine
§ 32. Sicherheitsleistung für Photovoltaikanlagen
§ 33. Abschlag für Freiflächenanlagen
§ 34. Frist zur Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen
3. UnterabschnittAusschreibung für Anlagen auf Basis von Biomasse
§ 35. Anwendungsbereich
§ 36. Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine
§ 37. Abschlag für Repowering
§ 38. Sicherheitsleistung für Anlagen auf Basis von Biomasse
§ 39. Frist zur Inbetriebnahme von Anlagen auf Basis von Biomasse
4. UnterabschnittAusschreibung für Windkraftanlagen ab dem Kalenderjahr 2024
§ 40. Anwendungsbereich
§ 41. Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine
§ 42. Sicherheitsleistung für Windkraftanlagen
§ 43. Korrektur des Zuschlagswertes
§ 44. Frist zur Inbetriebnahme von Windkraftanlagen
3. AbschnittAntrag auf Förderung durch Marktprämie
§ 45. Allgemeine Anforderungen an Förderanträge
§ 46. Antragstellung und Vertragsabschluss
§ 47. Festlegung des anzulegenden Wertes
§ 48. Marktprämie für Windkraftanlagen
§ 49. Marktprämie für Wasserkraftanlagen
§ 50. Marktprämie für Anlagen auf Basis von Biomasse
§ 51. Marktprämie für Anlagen auf Basis von Biogas
§ 52. Nachfolgeprämie für Anlagen auf Basis von Biomasse
§ 53. Nachfolgeprämie für Anlagen auf Basis von Biogas
4. Abschnitt Wechselmöglichkeit für geförderte Anlagen nach dem Ökostromgesetz 2012
§ 54. Wechselmöglichkeit für Photovoltaikanlagen, Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen, Anlagen auf Basis von Biomasse und Anlagen auf Basis von Biogas
2. Hauptstück Investitionszuschüsse für die Neuerrichtung, Revitalisierung und Erweiterung von Anlagen
§ 55. Allgemeine Bestimmungen
§ 56. Investitionszuschüsse für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher
§ 56a. Investitionszuschüsse für Wasserkraftanlagen
§ 57. Investitionszuschüsse für Windkraftanlagen
§ 57a. Investitionszuschüsse für Anlagen auf Basis von Biomasse
§ 58. Verordnung für die Gewährung von Investitionszuschüssen
3. TeilErneuerbares Gas
1. HauptstückInvestitionszuschüsse für die Errichtung oder Umrüstung von Anlagen
§ 59. Allgemeine Bestimmungen
§ 60. Investitionszuschüsse für die Umrüstung bestehender Biogasanlagen
§ 61. Investitionszuschüsse für zu errichtende Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Gas
§ 62. Investitionszuschüsse für Anlagen zur Umwandlung von Strom in Wasserstoff oder synthetisches Gas
§ 63. Verordnung für die Gewährung von Investitionszuschüssen
2. HauptstückServicestelle für erneuerbare Gase
§ 64. Betrauung
§ 65. Aufgaben und Kontrolle
4. TeilEAG-Förderabwicklungsstelle
§ 66. Abwicklungsvertrag
§ 67. Aufgaben der EAG-Förderabwicklungsstelle
§ 68. EAG-Förderdatenbank
§ 69. Abgeltung der Aufwendungen der EAG-Förderabwicklungsstelle
§ 70. Aufsicht und Kontrolle
5. TeilAufbringung und Verwaltung der Fördermittel
§ 71. Aufbringung der Fördermittel
§ 72. Kostenbefreiung für einkommensschwache Haushalte
§ 72a. Kostendeckelung für Haushalte
§ 73. Erneuerbaren-Förderpauschale
§ 74. Einhebung der Erneuerbaren-Förderpauschale
§ 75. Erneuerbaren-Förderbeitrag
§ 76. Grüngas-Förderbeitrag
§ 77. Fördermittelkonto
§ 78. Zuweisung von Technologiefördermitteln an die Länder
6. TeilErneuerbare-Energie-Gemeinschaften
§ 79. Allgemeine Bestimmungen
§ 80. Förderungen für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften
7. TeilHerkunftsnachweise für erneuerbare Energie
1. HauptstückAllgemeine Bestimmungen
§ 81. Herkunftsnachweisdatenbank
§ 82. Eigenversorgung und die Erzeugung von Energie außerhalb des öffentlichen Netzes
§ 83. Herkunftsnachweise
§ 84. Anerkennung von Herkunftsnachweisen aus anderen Staaten
2. HauptstückBesondere Bestimmungen für erneuerbares Gas
§ 85. Grüngassiegel
§ 86. Grünzertifikate für Gas, das nicht in das öffentliche Netz eingespeist wird
§ 87. Anrechnung und Nachweis der Grün-Gas-Quote
3. HauptstückBesondere Bestimmungen für erneuerbare Fernwärme und Fernkälte
§ 88. Nachweis über den Anteil erneuerbarer Energie
§ 89. Preistransparenz
8. TeilMonitoring, Berichte und Transparenz
§ 90. EAG-Monitoringbericht
§ 91. Evaluierung
§ 92. Bericht über Ausschreibung, Antragstellung und Fördercall
§ 93. Transparenz und Veröffentlichung gewährter Forderungen
9. TeilIntegrierter österreichischer Netzinfrastrukturplan
§ 94. Integrierter Netzinfrastrukturplan (NIP)
§ 95. Strategische Umweltprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung
§ 96. Grenzüberschreitende Konsultationen bei einer Umweltprüfung
10. TeilSonstige Bestimmungen
§ 97. Zuweisung im Bedarfsfall für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen
§ 98. Strafbestimmungen
§ 99. Austragung von Streitigkeiten
11. TeilÜbergangsbestimmungen und Inkrafttreten
§ 100. Allgemeine Übergangsbestimmungen
§ 102. Vollziehung
§ 103. Inkrafttreten
Anlage 1 Strategische Umweltprüfung

1. TeilAllgemeine Bestimmungen

Kompetenzgrundlage und Vollziehung

§ 1.

(Verfassungsbestimmung) Die Erlassung, Aufhebung und Vollziehung von Vorschriften, wie sie in diesem Bundesgesetz enthalten sind, sind auch in den Belangen Bundessache, hinsichtlich deren das B-VG etwas anderes bestimmt. Die in diesen Vorschriften geregelten Angelegenheiten können unmittelbar von den in diesem Bundesgesetz vorgesehenen Einrichtungen versehen werden.

Geltungsbereich

§ 2.

(1) Dieses Bundesgesetz regelt

1. die Voraussetzungen für und die Förderung der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen;
2. die Organisation und Funktionsweise von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften sowie deren Teilhabe an den Förderregelungen;
3. die Voraussetzungen für und die Förderung der Erzeugung und Gewinnung von Gas aus erneuerbaren Quellen;
4. die Voraussetzungen für und die Förderung der Erzeugung von Wasserstoff, der aus Energie aus erneuerbaren Energieträgern gewonnen wird;
5. Herkunftsnachweise für Energie aus erneuerbaren Quellen sowie die Anerkennung von Herkunftsnachweisen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder einem Drittstaat;
6. Grünzertifikate für Gas aus erneuerbaren Quellen;
7. die Erstellung eines integrierten österreichischen Netzinfrastrukturplans.

(2) Gegenstand der Förderung sind insbesondere folgende Bereiche:

1. die Erzeugung von Strom aus bestimmten erneuerbaren Quellen durch Marktprämie;
2. die Errichtung und Erweiterung von bestimmten Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen durch Investitionszuschüsse;
3. die Umrüstung von
...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT