Bundesgesetz über die Rechtsstellung von Einrichtungen der KSZE in Österreich

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. (1) Einrichtungen der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) mit Sitz in Österreich haben in Österreich Rechtspersönlichkeit.

(2) Der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten hat Einrichtungen gemäß Abs. 1 in einer Liste zu erfassen und diese im Bundesgesetzblatt kundzumachen.

§ 2. Insoweit im Rahmen der KSZE getroffene Vereinbarungen oder Beschlüsse Beobachtungs-, Erkundungs-, Berichterstattungs-, Vermittlungs-, Überprüfungs- oder Überwachungstätigkeiten oder Maßnahmen der Friedenserhaltung in einzelnen Staaten vorsehen, sind die österreichischen Behörden und Organe verpflichtet, Einrichtungen der KSZE und Personen, die mit der Durchführung dieser Tätigkeiten betraut sind, dabei im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen, soweit dem Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen.

§ 3. (1) Einrichtungen der KSZE mit Sitz in Österreich sowie ihren Bediensteten werden Privilegien und Immunitäten im gleichen Umfang eingeräumt, wie sie für die Vereinten Nationen in Wien und ihre vergleichbaren Angestellten auf Grund staatsvertraglicher oder gesetzlicher Regelungen bestehen.

(2) Bediensteten von Einrichtungen der KSZE ohne Sitz in Österreich, die sich in Ausübung ihrer Funktion in Österreich aufhalten, werden Privilegien und Immunitäten im gleichen Umfang eingeräumt, wie sie in Österreich für beauftragte Sachverständige der Vereinten Nationen auf Grund staatsvertraglicher oder gesetzlicher Regelungen bestehen.

§ 4. Den ständigen ausländischen Vertretungen oder Delegationen der KSZE-Mitgliedstaaten zu den in § 1 genannten Einrichtungen sowie deren Mitgliedern werden Privilegien und Immunitäten im gleichen Umfang eingeräumt, wie sie für die Ständigen Vertretungen und ihre Mitglieder bei den Vereinten Nationen in Wien auf Grund staatsvertraglicher oder gesetzlicher Regelungen bestehen.

§ 5. Mitgliedern ausländischer Delegationen, die an Konferenzen, Treffen und Seminaren der KSZE in Österreich teilnehmen, sowie Vertretern der...

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