Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge (BGBl. Nr. 40/1980, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 165/1994) hinterlegt:

Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:

Georgien  8. Juni 1995

Kasachstan   5. Jänner 1994

Malaysia 27. Juli 1994

Turkmenistan  4. Jänner 1996

Usbekistan 12. Juli 1995

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Bulgarien am 6. Mai 1994 den anläßlich...

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