Verordnung des Bundeskanzlers, mit der die Verordnung über die Sitzungsgelder für die Mitglieder der Volksgruppenbeiräte geändert wird

Auf Grund des § 4 Abs. 4 des Volksgruppengesetzes, BGBl. Nr. 396/1976, in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 24/1988 wird verordnet:

Die Verordnung über die Sitzungsgelder für die Mitglieder der Volksgruppenbeiräte, BGBl.

Nr. 329/1979, wird wie folgt geändert:

  1. In § 1 wird der Betrag von „300 S“ durch den Betrag von „21,80 €“ ersetzt.

  2. Folgender § 3 wird angefügt:

„§ 3. § 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 467/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.“

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