Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 27. Juli 1963 über die Ausgabe von Scheidemünzen zu 50 Schilling.

Auf Grund des § 1 des Scheidemünzengesetzes 1963, BGBl. Nr. 178/1963, werden ab 1. August 1963 im Wege der Oesterreichischen Nationalbank Scheidemünzen zu 50 S mit folgender Ausstattung ausgegeben werden:

Die Münzen sind aus einer Legierung von 900 Tausendteilen Silber und 100 Tausendteilen Kupfer hergestellt; sie haben einen Durchmesser von 34 mm und ein Rauhgewicht von 20 g, enthalten somit 18 g Feinsilber. Abweichungen hievon dürfen im Feingehalt 5/1000 und im Gewicht 10/1000 nicht übersteigen. Die eine Seite zeigt in einem Perlenkreis die Darstellung des österreichischen Bindenschildes und des Tiroler Wappens nach einer Abbildung aus dem Zeugbuch Kaiser Maximilians,

mit der Umschrift „600 Jahre Tirol — Österreich" und den Jahreszahlen „1363—1963".

Die andere Seite "zeigt in der Mitte die Zahl „50", darunter zwei Lorbeerzweige und das Wort

„Schilling", umgeben von den Wappen der neun Bundesländer und der Umschrift „Republik

Österreich". Die...

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