Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Durchführung der Unternehmerprüfung (Unternehmerprüfungsordnung)

Auf Grund der §§23 und 352 Abs. 14 der Gewerbeordnung 1973, zuletzt geändert durch die Gewerberechtsnovelle 1992, BGBl. Nr. 29/1993, wird verordnet:

Anmeldung zur Unternehmerprüfung

§ 1. Der Anmeldung zur Unternehmerprüfung sind anzuschließen a)  Urkunden   zum   Nachweis   des   Vor-   und Familiennamens,

b)  der   Nachweis   über   die   Entrichtung   der Prüfungsgebühr.

Einladung zur Unternehmerprüfung

§ 2. Der Prüfungswerber ist von der Prüfungsstelle zur Unternehmerprüfung rechtzeitig einzuladen. In der Einladung sind dem Prüfungswerber bekanntzugeben:

  1.   Zeit und Ort der Unternehmerprüfung (Zeit und Ort der schriftlichen und der mündlichen Prüfung) und 2.  die zur Unternehmerprüfung mitzubringenden Unterlagen und Hilfsmittel.

    Unternehmerprüfung

    § 3. (1) Die Unternehmerprüfung hat zum Ziel, festzustellen, ob der Kandidat die Zusammenhänge der Bereiche eines Unternehmens versteht und dieses Wissen bei der Gründung eines Unternehmens und bei der Bewältigung der häufigsten Aufgaben und Problemsituationen in einem Unternehmen anwenden kann. Sie erstreckt sich auf die zur selbständigen Ausübung eines Gewerbes notwendigen unternehmerischen Kenntnisse und umfaßt folgende Themenbereiche:

  2.   Kommunikation und Verhalten innerhalb des Unternehmens   und   gegenüber   nicht   dem Unternehmen    angehörigen    Personen   und Institutionen (Lieferanten, Kunden, Kreditinstituten, Behörden ua.),

  3. Â Â Marketing,

  4. Â Â Organisation,

  5. Â Â unternehmerische Rechtskunde,

  6. Â Â Rechnungswesen,

  7.   Mitarbeiterführung    und    Personalmanagement.

    (2)  Die Unternehmerprüfung besteht aus einem schriftlichen Teil (Abs. 3) und einem mündlichen Teil (Abs. 4). Der Zeitraum zwischen dem Ende des schriftlichen und dem Beginn des mündlichen Teils darf zwei Stunden nicht unterschreiten und drei Monate nicht überschreiten.

    (3) Der schriftliche Teil umfaßt ein bereichsübergreifendes     Fallbeispiel     (Projektarbeit)     sowie schwerpunktmäßig ausgewählte Verständnisfragen und kurze Fallbeispiele aus den Themenbereichen Marketing,   Organisation   und   Rechnungswesen. Die Projektarbeit kann alle Themenbereiche berühren. Die Erledigung der schriftlichen Prüfungsaufgaben   muß   vom   Kandidaten   in   vier   Stunden erwartet werden können; davon sind zwei Stunden für die Projektarbeit vorzusehen. Der schriftliche Teil ist nach fünf Stunden zu beenden.

    (4)  Der mündliche Teil umfaßt schwerpunktmäßig   die   im   Abs. 1   Z 1,   4   und   6   genannten Themenbereiche. Dem...

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