Kundmachung des Bundeskanzlers vom 15. November 1983 betreffend den Geltungsbereich des Abkommens über die vorübergehende zollfreie Einfuhr von medizinischen, chirurgischen und Laboratoriums-Geräten zur leihweisen Verwendung in Krankenanstalten und anderen medizinischen Instituten zum Zwecke der Diagnose oder Krankenbehandlung

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarates hat Spanien am 18. Juli 1974 seine Beitrittsurkunde zum Abkommen über die vorübergehende zollfreie Einfuhr von medizinischen, chirurgischen und Laboratoriums-Geräten zur leihweisen Verwendung in Krankenanstalten und anderen medizinischen Instituten zum Zwecke der Diagnose oder Krankenbehandlung (BGBl.

Nr. 288/1961, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches...

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