Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M260 nach Abschnitt 1.5.1 ADR betreffend Versandstücke und Container mit Stoffen, die bei der Beförderung eine Erstickungsgefahr darstellen

285. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M260 nach Abschnitt 1.5.1 ADR betreffend Versandstücke und Container mit Stoffen, die bei der Beförderung eine Erstickungsgefahr darstellen

Die Multilaterale Vereinbarung M260 nach Abschnitt 1.5.1 ADR betreffend Versandstücke und Container mit Stoffen, die bei der Beförderung eine Erstickungsgefahr darstellen (BGBl. III Nr. 176/2013, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 231/2013) wurde von der Slowakei am 9. September 2013 unterzeichnet.

Faymann

BGBl. III Nr. 285/2013

Bundeskanzleramt -...

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