Bundesgesetz vom 2. Dezember 1971, mit dem die deutsche Übersetzung des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation abgeändert wird (5. EFTA-Durchführungsgesetz)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I Die deutsche Ãœbersetzung von Anhang D des

Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation, BGBl. Nr. 100/

1960, in der Fassung der Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 6. Dezember 1963,

BGBl. Nr. 297, wird abgeändert wie folgt:

Die Warenbezeichnung bei den nachstehend angeführten Tarifnummern und bei Kapitel 11

hat zu lauten:

Artikel II Die deutsche Ãœbersetzung von Anhang E des

Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation, BGBl. Nr. 100/

1960, wird abgeändert wie folgt:

Die Warenbezeichnung bei den nachstehend angeführten Tarifnummern hat zu lauten:

Artikel III Die deutsche Übersetzung der Beilage I zu Anhang B des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation in der Fassung der Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 23. Dezember 1964, BGBl. Nr. 317,

wird abgeändert wie folgt:

Die Warenbezeichnung bei den nachstehend angeführten Tarifnummern und Kapiteln hat zu lauten:

Artikel IV Die deutsche Übersetzung der Beilage II zu Anhang B des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation wird abgeändert wie folgt:

Die Warenbezeichnung bei den nachstehend angeführten Tarifnummern hat zu lauten:

Artikel V Die deutsche Übersetzung der Beilage III zu Anhang B des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation in der Fassung der Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 23. Dezember 1964, BGBl. Nr. 317,

wird abgeändert wie folgt:

Die Warenbezeichnung bei den nachstehend angeführten Tarifnummern hat zu lauten:

Artikel VI Die deutsche Übersetzung der Anlage zum Beschluß des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation Nr. 11/71 betreffend die Behandlung bestimmter Waren des Anhanges D, BGBl.

Nr. 346/1971, wird abgeändert wie folgt:

Liste Österreich In der Warenbezeichnung bei der...

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