Bundesgesetz vom 14. Dezember 1977, mit dem das Dorotheums-Bedienstetengesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I Das Dorotheums-Bedienstetengesetz, BGBl.

Nr. 194/1968, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 293/1976, wird wie folgt geändert:

  1. Die Tabelle im § 6 Abs. 2 hat zu lauten:

  2. § 6 Abs. 3 hat zu lauten:

    „(3) Für die Bediensteten des Betriebsdienstes der Dienststufe 6 bis 11 erhöht sich der nach Abs. 2 für die Dienststufe 5 vorgesehene Gehalt um 3. Die Tabelle im § 7 Abs. 2 hat zu lauten:

  3. § 7 Abs. 3 hat zu lauten:

    „(3) Für die Bediensteten des Schätztechnischen Dienstes der Dienststufen 5 bis 7 erhöht sich der nach Abs. 2 für die Dienststufe 4 vorgesehene Gehalt um 5. Die Tabelle in § 8 Abs. 3 hat zu lauten:

  4. Die Tabelle im § 9 Abs. 2 hat zu lauten:

  5. Die Tabelle im § 10 Abs. 2 hat zu lauten:

    Artikel II Die Bestimmungen des Art I treten am...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT