Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen, mit der die Verordnung betreffend die Diagnosen- und Leistungsdokumentation im stationären Bereich geändert wird

Auf Grund des § 4 des Bundesgesetzes über die Dokumentation im Gesundheitswesen, BGBl.

Nr. 745/1996, wird verordnet:

Die Verordnung betreffend die Diagnosen- und Leistungsdokumentation im stationären Bereich,

BGBl. Nr. 783/1996, in der Fassung BGBl. II Nr. 473/1998 wird wie folgt geändert:

  1. In § 2 Abs. 1 bzw. Abs. 2 entfällt die Wortfolge „besteht aus vier Satzarten. Diese“ bzw. „besteht aus zwei Satzarten. Diese“ und wird das Wort „haben“ jeweils durch das Wort „hat“ ersetzt.

  2. Die Anlagen 2 und 3 lauten:

  3. Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2001 in Kraft.

    ...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT