Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Errichtung eines gemeinsamen Rohstofffonds

282. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Errichtung eines gemeinsamen Rohstofffonds

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Organisationen ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die Errichtung eines gemeinsamen Rohstofffonds (BGBl. Nr. 507/1989, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 152/2008) hinterlegt:

Organisationen: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:
Eurasische Wirtschaftsgemeinschaft (EAEC) 6. März 2009
Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS) 1. Mai 2009
Westafrikanische Wirtschafts- und Währungsunion (UEMOA) 9. Juni
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