Bundesgesetz vom 12. Juli 1974, mit dem das Bundesgesetz über die einmalige Gewährung einer Sonderbegünstigung für die vorzeitige Rückzahlung von Wohnbaudarlehen der öffentlichen Hand geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I Das Bundesgesetz vom 16. Juli 1971, BGBl.

Nr. 336, über die einmalige Gewährung einer Sonderbegünstigung für die vorzeitige Rückzahlung von Wohnbaudarlehen der öffentlichen Hand wird wie folgt geändert:

  1. Dem Titel ist folgender Kurztitel in Klammern anzufügen:

    „(Rückzahlungsbegünstigungsgesetz)"

  2. Der § 2 Abs. 1 hat zu lauten:

    „(1) Die begünstigte Rückzahlung ist in der Zeit zwischen dem 1. Jänner 1972 und dem 1. Jänner 1978 zu den Fälligkeiten der vorgeschriebenen Halbjahresannuitäten zulässig."

  3. Der § 6 Abs. 2 hat zu lauten:

    „(2) Die Tilgung in Teilbeträgen ist nur in höchstens drei gleichbleibenden Beträgen in der Zeit zwischen 1. Jänner 1972 und dem 31. Dezember 1977 zulässig."

  4. Der § 7 Abs. 3 hat zu lauten:

    „(3) Diese Begehren (Abs. 1 und 2) sind bis spätestens 30...

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