Entscheidungs 10Ob28/14m. OGH, 15-07-2014

ECLIECLI:AT:OGH0002:2014:0100OB00028.14M.0715.000
Record NumberJJT_20140715_OGH0002_0100OB00028_14M0000_000
Date15 Julio 2014
Judgement Number10Ob28/14m
CourtOberster Gerichtshof (Österreich)
Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Hradil als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Fellinger, Dr. Hoch und Dr. Schramm sowie die Hofrätin Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Verein für Konsumenteninformation, 1060 Wien, Linke Wienzeile 18, vertreten durch Kosesnik-Wehrle & Langer Rechtsanwälte KG in Wien, gegen die beklagte Partei i***** gmbH, *****, vertreten durch Kosch & Partner Rechtsanwälte GmbH, wegen Unterlassung (30.500 EUR) und Urteilsveröffentlichung (5.500 EUR) infolge Revision der beklagten Partei (Revisionsinteresse 30.850 EUR) gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht vom 12. Februar 2014, GZ 1 R 251/13h-16, womit infolge Berufung der beklagten Partei das Urteil des Handelsgerichts Wien vom 18. Oktober 2013, GZ 18 Cg 130/12z-12, teilweise abgeändert wurde, in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt:

Spruch

Der Revision wird teilweise Folge gegeben.

Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie insgesamt, einschließlich des bestätigten Teils, wie folgt zu lauten haben:

Die beklagte Partei ist schuldig

I.a) im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die sie von ihr geschlossenen Verträgen zugrunde legt und/oder hiebei verwendeten Vertragsformblättern die Verwendung der Klauseln:

A.1. Kosten entsprechen den von der Höhe des konkreten Rechnungsbetrages abhängigen Beträgen der Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen, BGBl 1996/141 idF BGBl II 2005/103.

A.2. Hiermit anerkenne ich die Richtigkeit dieser fälligen Forderung in der Höhe von EUR (...) zuzüglich vereinbarter Zinsen. Es ist mir leider nicht möglich, den Betrag in einem zu zahlen. Daher ersuche ich Sie, mir die Zahlung in monatlichen Raten in der Höhe von EUR ... zum jeweils ... des Monats, beginnend mit ..., durch Übersendung einer schriftlichen Bestätigung zu genehmigen.

A.3. … (nicht mehr Gegenstand des Revisionsverfahrens)

A.4. Ich kann binnen einer Woche ab Erhalt der Bestätigung von dieser Ratenvereinbarung zurücktreten, ein Absenden der Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist genügt

oder die Verwendung sinngleicher Klauseln binnen drei Monaten zu unterlassen; sie ist ferner schuldig, es zu unterlassen sich auf die vorstehend genannten Klauseln oder sinngleiche Klauseln zu berufen.

b) im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern es binnen drei Monaten zu unterlassen

B.1. den Abschluss von Ratenzahlungsvereinbarungen und Anerkenntnissen zu ermöglichen, ohne dabei die Inkassokosten gesondert und mit jedem Betreibungsschritt aufgeschlüsselt auszuweisen.

B.2. beim Anbot einer (gemeint wohl „von“) Ratenzahlungsvereinbarungen und Anerkenntnissen einen höheren als den Verzugszinssatz anzugeben, welchen der Konsument aufgrund seiner vertraglichen Vereinbarung oder von Gesetzes wegen aus dem Vertragsverhältnis zum Auftraggeber der beklagten Partei, schuldig ist zu zahlen;

oder sinngleiche Praktiken anzuwenden.

c) Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 8.714,64 EUR (darin 1.312,39 EUR USt und 1.143,42 EUR anteilige Barauslagen) bestimmten Kosten der Verfahren 1. und 2. Instanz sowie die mit 940,36 EUR (darin 194,56 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

II. Der klagenden Partei wird die Ermächtigung erteilt, den klagsstattgebenden Teil des Urteilsspruchs im Umfang des Unterlassungsbegehrens und der Ermächtigung zur Urteilsveröffentlichung binnen sechs Monaten ab Rechtskraft einmal in einer Samstagausgabe des redaktionellen Teils der „Kronen-Zeitung“, bundesweit erscheinende Ausgabe, auf Kosten der beklagten Partei mit gesperrt geschriebenen Prozessparteien und in Fettdruckumrandung in Normallettern, somit in gleich großer Schrift wie der Fließtext redaktioneller Artikel, zu veröffentlichen.

III. Hingegen wird das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig,

B.3. es zu unterlassen, den Abschluss von Ratenzahlungsvereinbarungen und Anerkenntnissen zu ermöglichen ohne dabei Angaben zum anwendbaren Satz der Verzugszinsen und die Art seiner etwaigen Anpassung, einen Warnhinweis über die Folgen ausbleibender Zahlungen und das Recht auf vorzeitigen Rücktritt zu machen;

eventualiter

den Abschluss von entgeltlichen Ratenzahlungsvereinbarungen und Anerkenntnissen zu ermöglichen ohne dabei Angaben zum anwendbaren Satz der Verzugszinsen und die Art seiner etwaigen Anpassung, einen Warnhinweis über die Folgen ausbleibender Zahlungen und das Recht auf vorzeitigen Rücktritt zu machen

oder sinngleiche Praktiken anzuwenden, abgewiesen.

IV. Der Antrag der beklagten Partei ihr die Ermächtigung zu erteilen, den klagsabweisenden Teil des Urteilsspruchs im Umfang des Unterlassungsbegehrens samt Ermächtigung zur Urteilsveröffentlichung binnen sechs Monaten ab Rechtskraft einmal in einer Samstagausgabe des redaktionellen Teils der „Kronen-Zeitung“, bundesweit erscheinende Ausgabe, auf Kosten der klagenden Partei mit gesperrt geschriebenen Prozessparteien und in Fettdruckumrandung in Normallettern, somit in gleich großer Schrift wie der Fließtext redaktioneller Artikel, zu veröffentlichen, wird

abgewiesen.

Text

Entscheidungsgründe:

Die klagende Partei ist ein klagebefugter Verein iSd § 29 Abs 1 KSchG und erhebt Verbandsklage nach § 28 und § 28a KSchG.

Die beklagte Partei betreibt österreichweit ein Inkassounternehmen. Dabei verwendet sie bei der Abmahnung säumiger Kunden ihrer Auftraggeber, sohin im geschäftlichen Verkehr, Mahnschreiben, die folgende Textstellen enthalten:

VORDERSEITE:

< Briefkopf der beklagten Partei

mit Kontaktdaten, Aktenzeichen und Kundennummer >

< Anschrift des Schuldners >

< Datum des Schreibens >

Überfällige Forderung unserer Auftraggeberin

< Name der Auftraggeberin >

Letzte Möglichkeit zur außergerichtlichen Regelung!

Sehr geehrter < Name des Schuldners >,

Sie haben bis heute Ihre offene Forderung noch nicht vollständig bezahlt.

Bevor unsere Auftraggeberin einen Rechtsanwalt mit der Einbringung der Klage beauftragt, fordern wir Sie in Ihrem Namen letztmalig auf, den noch offenen Gesamtbetrag binnen 7 Tagen an uns zu überweisen. Die Forderungsbetreibung wird erst nach fristgerechtem Eingang des vollständigen Gesamtbetrages eingestellt. Dieser Gesamtbetrag setzt sich wie folgt zusammen:

Bezeichnung Betrag

Rechnungsbetrag XXX EUR

Zinsen X % bis < Datum des

Schreibens + 7 Tage > XXX EUR

Spesen unserer Auftraggeberin XXX EUR

Allgemeine Bearbeitungskosten XXX EUR

Evidenzhaltungsgebühr*,

quartalsweise im Voraus XXX EUR

Anschrifterhebung*, Erhebungs-

schreiben*, Auslagen* XXX EUR

Erste Mahnung* XXX EUR

Kosten weiterer Mahninter-

ventionen nach der ersten

Mahnung (zB zweite/dritte Mahnung,

Stundungs-/Vergleichs-/Ratenverein-

barung, Telefoninkasso)* XXX EUR

Offener Gesamtbetrag zahlbar bis

< Fristende wie oben bei Zinsen > XXX EUR

Sollten Sie diesen Betrag lediglich in Raten zahlen können, bitten wir Sie, das beiliegende Ratenansuchen ausgefüllt und unterschrieben an uns zu schicken. Bitte führen Sie sämtliche Korrespondenzen in dieser Angelegenheit nur mit uns.

ACHTUNG: Nur bei einer fristgerechten Zahlung jeder Rate bleibt Ihre Ratenzahlungsvereinbarung aufrecht! Lassen Sie die Frist ungenutzt verstreichen, wird die verbleibende Restforderung zur sofortigen Zahlung fällig und wir setzen die Betreibung fort.

Hochachtungsvoll

< Unterschrift >

i***** gmbh

* Kosten entsprechen den von der Höhe des konkreten Rechnungsbetrages abhängigen Beträgen der Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen, BGBl 1996/141 idF BGBl II 2005/103. Sie schulden diese Kosten, sofern Ihr Zahlungsverzug nicht bloß zufällig ist, und sie zur zweckentsprechenden Betreibung Ihrer Schuld notwendig sind und zu dieser in einem angemessenen Verhältnis stehen.

Gemäß Datenschutzgesetz (DSG 2000) teilen wir Ihnen mit, dass wir Ihre Daten an die Kreditauskunftei *****, weitergeben. Sie können die weitere Verwendung der Daten für Bonitätsauskünfte dadurch vermeiden, indem Sie dieser Zahlungsaufforderung vollständig und fristgerecht nachkommen.

RÜCKSEITE:

Ratenansuchen

AZ XXXXXXXXXXX

Überfällige Forderung

< Name des Auftraggebers >

PERSÖNLICHE DATEN

Vor- und Zuname

Anschrift

(PLZ, Ort, Str., Nr.)

Geburtsdatum

Telefon-Nr.

Der derzeit offene Gesamtbetrag setzt sich wie folgt zusammen:

[inhaltlich ident mit Aufstellung auf Vorderseite - Anm des Berufungsgerichtes]

Bezeichnung Betrag

Rechnungsbetrag XXX EUR

Zinsen X % bis < Datum des

Schreibens + 7 Tage > XXX EUR

Spesen unserer Auftraggeberin XXX EUR

Allgemeine Bearbeitungskosten XXX EUR

Evidenzhaltungsgebühr*, quartals-

weise im Voraus XXX EUR

Anschrifterhebung*,

Erhebungsschreiben*, Auslagen* XXX EUR

Erste Mahnung* XXX EUR

Kosten weiterer Mahninter-

ventionen nach der ersten

Mahnung (zB zweite/dritte Mahnung,

Stundungs-/Vergleichs-/Ratenverein-

barung, Telefoninkasso)* XXX EUR

Offener Gesamtbetrag zahlbar

bis < Fristende wie oben bei Zinsen > XXX EUR

* Kosten entsprechen den von der Höhe des konkreten Rechnungsbetrages abhängigen Beträgen der Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen, BGBl 1996/141 idF BGBl II 2005/103. Sie schulden diese Kosten, sofern Ihr Zahlungsverzug nicht bloß zufällig ist, und sie zur zweckentsprechenden Betreibung Ihrer Schuld notwendig sind und zu dieser in einem angemessenen Verhältnis stehen.

Hiermit anerkenne ich die Richtigkeit dieser fälligen Forderung in der Höhe von EUR < „derzeit offener Gesamtbetrag“ laut Aufstellung > zuzüglich vereinbarter Zinsen. Es ist mir leider nicht möglich, den Betrag in einem zu zahlen. Daher ersuche ich Sie, mir die Zahlung in monatlichen Raten in der Höhe von € ... zum jeweils ... des Monats, beginnend mit ..., durch Übersendung einer schriftlichen Bestätigung zu...

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