Entscheidungs 15Os24/22a. OGH, 25-03-2022

ECLIECLI:AT:OGH0002:2022:0150OS00024.22A.0325.000
Date25 Marzo 2022
Judgement Number15Os24/22a
Record NumberJJT_20220325_OGH0002_0150OS00024_22A0000_000
CourtOberster Gerichtshof (Österreich)
Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 25. März 2022 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kirchbacher als Vorsitzenden sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Mag. Lendl und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Michel-Kwapinski, Mag. Fürnkranz und Dr. Mann in der Strafsache gegen * R* wegen des Verbrechens der staatsfeindlichen Verbindungen nach § 246 Abs 2 vierter Fall StGB über die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichts Klagenfurt als Geschworenengericht vom 3. Mai 2021, GZ 80 Hv 131/20h-19, nach Anhörung der Generalprokuratur nichtöffentlich (§ 62 Abs 1 zweiter Satz OGH-Geo 2019) zu Recht erkannt:

Spruch

Aus Anlass der Nichtigkeitsbeschwerde werden das angefochtene Urteil und der ihm zugrunde liegende Wahrspruch aufgehoben und es wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landesgericht Klagenfurt verwiesen.

Mit seiner Nichtigkeitsbeschwerde wird der Angeklagte auf diese Entscheidung verwiesen.

Text

Gründe:

[1] Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde * R* des Verbrechens der staatsfeindlichen Verbindungen nach § 246 Abs 2 vierter Fall StGB schuldig erkannt.

[2] Danach hat er von 6. Jänner 2016 (Gründung „Staat Kärnten“) bis 20. April 2017 (Verhaftungen der führenden Mitglieder des „Staatenbundes Österreich“) in K* und anderen Orten eine Verbindung, deren wenn auch nicht ausschließlicher Zweck es ist,

auf gesetzwidrige Weise, nämlich durch

• die systematische und massenweise Versendung von Drohschreiben (§ 74 Abs 1 Z 5 StGB) durch die Mitglieder an die unten genannten verfassungsmäßigen Einrichtungen der Republik Österreich,

• die systematische Herabwürdigung und Verleugnung staatlicher Hoheitsrechte und -akte bei diversen Propagandaveranstaltungen sowie in einer Vielzahl an Youtube-Videos,

• die Einführung eines Systems der Selbstjustiz in Form eines sogenannten „Völkerrecht-Gerichtes“, bei dem staatliche Entscheidungsträger, Politiker, Beamte und Privatpersonen entführt, gefangen gehalten und „verurteilt“ hätten werden sollen,

• die systematisch und beharrlich versuchte Anwerbung von Mitgliedern des österreichischen Bundesheers für den Vollzug eigener „Haftbefehle“ und die Übernahme der Macht sowie für die Einsetzung von * U* als unabsetzbares, lebenslanges Staatsoberhaupt in Österreich,

die in der Verfassung festgelegte Staatsform einer demokratischen, parlamentarischen Bundesrepublik (Art 1 und 2 B-VG) und

die...

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