Entscheidungs 1Ob219/08z. OGH, 28-01-2009

ECLIECLI:AT:OGH0002:2009:0010OB00219.08Z.0128.000
Record NumberJJT_20090128_OGH0002_0010OB00219_08Z0000_000
Date28 Enero 2009
Judgement Number1Ob219/08z
CourtOberster Gerichtshof (Österreich)
Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden sowie die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Dr. E. Solé und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Außerstreitsache der Antragstellerin Michaela B*****, vertreten durch Mag. Dr. Helga Wagner, Rechtsanwältin in Wien, gegen den Antragsgegner Peter B*****, vertreten durch Mag. Dr. Martin Deuretsbacher, Rechtsanwalt in Wien, wegen gesonderter Wohnungnahme, infolge Revisionsrekurses der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 31. Juli 2008, GZ 44 R 358/08k-13, mit dem der Beschluss des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien vom 9. Juni 2008, GZ 80 C 45/07w-7, abgeändert wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Dem Revisionsrekurs wird dahin Folge gegeben, dass die Entscheidung des Erstgerichts wiederhergestellt wird.

Der Antragsgegner ist schuldig, der Antragstellerin die mit 817,34 EUR (darin 136,22 EUR USt) bestimmten Kosten des Rechtsmittelverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.

Text

Begründung:

Die Streitteile, aus deren Beziehung eine im Jahr 1989 geborene Tochter stammt, haben im Jahr 1992 geheiratet. Nachdem der Ehemann in den Jahren 1995 bis 2005 in Tschechien gearbeitet hatte, zog er Anfang 2006 in die Ehewohnung ein. Die ursprünglich hohen Erwartungen der Eheleute an das gemeinsame Zusammenleben erfüllten sich nicht, weil sie mit der neuen Situation nicht wie erhofft zurecht kamen. Die Ehefrau war plötzlich mit der Tatsache konfrontiert, dass sie, die immer berufstätig war, nun auf einmal nur Hausfrau sein und sich nach den Wünschen ihres Mannes richten sollte, was dieser auch häufig und mit Nachdruck von ihr verlangte. Der Ehemann wiederum fühlte sich als Fremdkörper im Familienverband, in welchem alles über lange Zeit bereits eingespielt war. Von Anfang an gab es kein gemeinsames Schlafzimmer und auch keinen Geschlechtsverkehr zwischen den Ehegatten. Der Ehemann bestand darauf, dass seine Frau den Haushalt führe, etwa auch die Wäsche bügle, und beschwerte sich des Öfteren auch lautstark, wenn etwas im Haushalt nicht zu seiner Zufriedenheit erledigt war. Es kam auch zu Differenzen, wer in die Wohnung eingeladen werden dürfe. Der Ehemann sprach sich manchmal dagegen aus, dass die gemeinsame Tochter Freunde in der Wohnung empfängt, weil er sich dadurch in seiner Intimsphäre gestört fühlte. Es kam immer häufiger zu Streitereien. Als die Ehefrau einmal an einer Migräneattacke litt, warf ihr der Ehemann vor...

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