Entscheidungstexte nº B1248/86. VfGH. 24-09-1987

Date24 Septiembre 1987
24.09.1987
www.ris.bka.gv.at Seite 1 von 4
Gericht
Verfassungsgerichtshof
Entscheidungsdatum
24.09.1987
Geschäftszahl
B1248/86
Sammlungsnummer
11414
Leitsatz
Versagung der grundverkehrsbehördlichen Zustimmung
zu einem Kaufvertrag über einen Sommerwohnsitz zwischen zwei deutschen Staatsangehörigen gem. §4 Abs2
litb Tir. GVG; Verletzung im Gleichheitsrecht ausgeschlossen; unter den regionalen Gegebenheiten vertretbare
Annahme, das Kaufobjekt liege in einem besonders für die heimische soziale Wohn- und Siedlungstätigkeit
geeigneten Gebiet; keine Verletzung im Eigentumsrecht
Spruch
Die Bf. sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten
Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Begründung
Entscheidungsgründe:
1. Mit Kaufvertrag vom 25. Juni 1985 erwarb M D von R P
- beide sind deutsche Staatsangehörige - die Liegenschaft EZ ... II
KG Steinberg, bestehend aus der Gp. ..., Wald, im Ausmaß von 408 m2,
auf welcher sich das Wochenendhaus ... befindet.
2.1.1. Mit Anbringen vom 27. Juni 1985 suchte der Käufer bei der Grundverkehrsbehörde Steinberg um
Genehmigung dieses Rechtserwerbes an und führte aus, daß sich das W ochenendhaus auf Grund seiner
baulichen Ausstattung n ur zur Verwendung als Ferienhaus eigne; auf Grund sei ner Lage und Ausstattung sei es
nicht geeignet, die ganzjährigen Wohnbedürfnisse eines Inländers angemessen zu befrie digen.
2.1.2. Mit Bescheid der Grundverkehrsbehörde Steinberg a. R. vom 30. September 1985 wurde dem
beabsichtigten Rechtserw erb gemäß §4 Abs2 des Tiroler Grundverkehrsgesetzes 1983, LGBl. für Tirol Nr. 69
(künftig: GVG), die Zustimmung versagt.
2.2.1. Gegen diesen Bescheid erhoben beide Vertragsteile Berufung. Wä hrend der Verkäufer darauf
hinwies, der Käufer habe ihm versichert, seinen Wohnsitz von München nach Steinberg z u verlegen, brachte der
Käufer im w esentlichen Gleiches vor wie im Genehmigungsansuchen, mit dem ergänzenden Hinweis, er plane,
für die Sommermonate seinen Wohnsitz in die Gemeinde Steinberg zu verlegen.
2.2.2. In einer von der bel. Beh. eingeholten Stellungnahme führte die Landesbaudire ktion aus:
"...

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