Bundesgesetz vom 10. November 1983 über die Leistung eines Beitrages zur Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) für das Fiskaljahr 1984

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. (1) Die Republik Österreich leistet zur Internationalen Entwicklungsorganisation für das Fiskaljahr 1984 einen Beitrag in Höhe von 344700000 S.

(2) Der Bundespräsident oder ein von ihm hiezu bevollmächtigter Vertreter wird ermächtigt,

namens der Republik Österreich der Internationalen Entwicklungsorganisation gegenüber eine Verpflichtungserklärung zur Leistung dieses Beitrages abzugeben.

(3) Die Vorsorge für die finanzielle Bedeckung hat der Bundesminister...

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