Erlöschen des Notenwechsels zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Luxemburgischen Regierung über den Austausch von Gastarbeitern zwischen Österreich und Luxemburg

ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFT LUXEMBURG Zl. 24.8/1/97

Die Österreichische Botschaft entbietet dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten ihre besten Empfehlungen und beehrt sich, dem Ministerium den Austausch von Verbalnoten zwischen der

Österreichischen Bundesregierung und der Luxemburgischen Regierung über die Feststellung des Erlöschens der im Notenwechsel vom 12. September 1958 enthaltenen Vereinbarung zwischen der

Österreichischen Bundesregierung und der Luxemburgischen Regierung über den Austausch von Gastarbeitern Kundgemacht in BGBl. Nr. 27/1959 vorzuschlagen:

Die im Notenwechsel vom 12. September 1958 enthaltene Vereinbarung zwischen der

Österreichischen Bundesregierung und der Luxemburgischen Regierung über den Austausch von Gastarbeitern ist mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Beitritts der Republik Österreich zur Europäischen Union am 1. Jänner 1995 erloschen.

Diese Verbalnote und die das Einverständnis der Luxemburgischen Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote des luxemburgischen Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten werden eine einvernehmliche Feststellung über das Erlöschen der eingangs erwähnten Vereinbarung vom 12. September 1958 darstellen.

Die Botschaft benützt diese Gelegenheit, dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten die Versicherung ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.

Luxemburg, am 30. Juli 1997

L.S.

An das Ministerium für Auswärtige...

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