Kundmachung des Bundeskanzlers vom 29. Mai 1984 betreffend die Ausdehnung des Geltungsbereiches und die Erneuerung von Vorbehalten zum Europäischen Übereinkommen über die Adoption von Kindern durch Dänemark

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates hat Dänemark zum Europäischen Übereinkommen

über die Adoption von Kindern (BGBl.

Nr. 314/1980, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 475/1981) am 28. November 1983 folgendes erklärt:

Gemäß Art. 23 Abs. 2 des Übereinkommens wird der Geltungsbereich ab sofort auf die Färöer-Inseln ausgedehnt.

Gemäß Art. 25 Abs. 1 des Übereinkommens werden die von Dänemark zu Art. 6 Abs. 1 und Art. 12

Abs. 1 des Ãœbereinkommens...

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