Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Übereinkunft über die vorläufige Anwendung zwischen einigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union des Übereinkommens auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union hat Portugal am 9. November 2001 seine Ratifikationsurkunde zur Übereinkunft über die vorläufige Anwendung zwischen einigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union des Übereinkommens auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags  über die Europäische Union über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich

(BGBl. III Nr. 189/2000, letzte...

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