EUROPÄISCHE FREIHANDELS-EFTA/DC 15/74 ASSOZIATION 4 Anlagen BESCHLUSS DES RATES Nr. 15/1974 (In der 29. gemeinsamen Sitzung vom 12. Dezember 1974 gefaßt)

(Ãœbersetzung)

ABÄNDERUNG DES TEILS I DES ANHANGS B DES ÜBEREINKOMMENS DER RAT hat,

gestützt auf Artikel 4 Absatz 5 des Übereinkommens,

BESCHLOSSEN:

  1. Die Liste A in Beilage 2 zum Teil I des Anhangs B des Übereinkommens wird abgeändert:

    1. durch Einfügen der in der Anlage I zu diesem Beschluß aufgeführten Bestimmungen gemäß der numerischen Ordnung der Tarifnummern;

    2. durch Ersetzen der Bestimmungen zu den Tarifnummern 50.04, 50.05, 50.06, 50.07

      und 54.03 durch die in Anlage II zu diesem Beschluß angeführten Bestimmungen;

    3. durch Aufnahme einer Fußnote zu der Beschreibung der Be- oder Verarbeitungsvorgänge,

      die den hergestellten Waren die Eigenschaft von „Ursprungserzeugnissen"

      verleihen (in der 4. Spalte), für die Tarifnummern 78.02, 78.03, 78.04, 78.05 und 78.06, die wie folgt lautet:

      „Diese Bestimmungen gelten nicht für Waren, die aus Erzeugnissen gewonnen wurden, die gemäß Liste B die Eigenschaft von ,Ursprungserzeugnissen' erworben haben."

  2. Die Liste B in Beilage 3 zum Teil I des Anhangs B des Übereinkommens wird abgeändert:

    1. durch Einfügen der in Anlage III zu diesem Beschluß angeführten Bestimmungen gemäß

      der numerischen Ordnung der Tarifnummern;

    2. durch Ersetzen der Bestimmungen zu den Kapiteln 38 und 39 und zur Tarifnummer aus 70.13, die in Anlage IV zu diesem Beschluß angeführt sind;

    3. durch Ersetzen der einleitenden Bestimmung betreffend die Beschreibung der Be- oder Verarbeitungsvorgänge, die den hergestellten Waren die Eigenschaft von „Ursprungserzeugnissen"

      verleihen (in der 3. Spalte),

      durch die folgende Bestimmung:

      „Durch den Einbau von Erzeugnissen oder Teilen, die keine Ursprungserzeugnisse sind,

      in Waren der Kap. 84 bis 92, in Heizkessel und Heizkörper aus Nr. 73.37 sowie in Waren der Nrn. 97.07 und 98.03, verlieren diese Waren nicht die Eigenschaft...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT