Kundmachung des Bundeskanzlers vom 13. Dezember 1973 betreffend das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Republik Österreich einerseits und den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl andererseits sowie des EGKS-Abkommen-Durchführungsgesetzes

Die im Artikel 33 fünfter Absatz des am 22. Juli 1972 in Brüssel unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich einerseits und den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl andererseits,

BGBl. Nr. 467/1972, vorgesehenen Notifizierungen sind am 29. November 1973 erfolgt;

das Abkommen samt Anhang und Protokollen Nr. 1 und 2 sowie Erklärung tritt daher am 1. Jänner 1974 in Kraft.

Das Bundesgesetz vom 20. Juli 1973 über die Durchführung des Artikels 20 des Abkommens zwischen der Republik Österreich einerseits und den Mitgliedstaaten der...

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