Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die obligatorische Haftpflichtversicherung von Kraftfahrzeugen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat die Türkei am 26. April 2000 seine Ratifikationsurkunde zum Europäischen Übereinkommen über die obligatorische Haftpflichtversicherung von Kraftfahrzeugen (BGBl. Nr. 236/1972) hinterlegt.

Anlässlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde hat die Türkei erklärt, dass es von den in Art. 2

  1. 2 und 3 des Ãœbereinkommens vorgesehenen Rechten und von den in Anhang II Abs. 1, 6, 8 und...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT