Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat das Vereinigte Königreich am 15. Oktober 1998 den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts (BGBl.

Nr. 321/1985, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 199/1998) auf Montserrat ausgedehnt.

Gemäß Art. 2 des Übereinkommens wurde als...

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