Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Estland am 17. Mai 2001 seine Ratifikationsurkunde zum Europäischen Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Herausgeber: Bundeskanzleramt; Druck und Vertrieb:    DIGITALE  PUBLIKATIONEN  GMBH Entscheidungen  über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts (BGBl.

Nr. 321/1985, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 161/2001) hinterlegt.

Anlässlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde hat Estland nachstehenden Vorbehalt erklärt bzw. Erklärung abgegeben:

Gemäß Art. 6 Abs. 3 schließt Estland die...

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