Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls über Straßenmarkierungen zum Europäischen Zusatzübereinkommen zum Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen, das in Wien am 8. November 1968 zur Unterzeichnung aufgelegt wurde

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Kontinuitätserklärungen zum Protokoll über Straßenmarkierungen zum Europäischen Zusatzübereinkommen zum Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen, das in Wien am 8. November 1968 zur Unterzeichnung aufgelegt wurde (BGBl. Nr. 130/1985, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 831/1993) hinterlegt:

Anläßlich der Hinterlegung der...

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