Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Zusatzübereinkommens zum Übereinkommen über den Straßenverkehr, das in Wien am 8. November 1968 zur Unterzeichnung aufgelegt wurde

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Kontinuitätserklärungen zum Europäischen Zusatzübereinkommen zum Übereinkommen über den Straßenverkehr, das in Wien am 8. November 1968 zur Unterzeichnung aufgelegt wurde (BGBl. Nr. 290/1982, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 586/1993), hinterlegt:

Weiteren Mitteilungen des Generalsekretärs zufolge haben die Slowakei und...

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