Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Zusatzübereinkommens zum Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen, das in Wien am 8. November 1968 zur Unterzeichnung aufgelegt wurde

Nach    Mitteilung    des    Generalsekretärs    der Vereinten Nationen hat Estland  am  30. November 1993 seine Beitrittsurkunde zum Europäischen Zusatzübereinkommen zum Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen, das in Wien am 8. November 1968 zur Unterzeichnung aufgelegt wurde (BGBl. Nr. 292/1982, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 830/1993) hinterlegt.

Folgende Staaten haben erklärt, sich auch weiterhin an das Zusatzübereinkommen gebunden zu erachten:

Anläßlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde bzw...

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