Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Fakultativprotokolls zum Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten

  1. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Fakultativprotokolls zum Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Fakultativprotokoll zum Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten (BGBl. Nr. 66/1966, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 61/2010) hinterlegt:

Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:
Litauen 26. September 2012
Nauru 14. Dezember 2012
Spanien 21.
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